"Die Europäische Kommission hat mit der Delegierten Richtlinie  vom 21. Dezember 2020  eine Änderung des Anhangs II zur Umgebungslärmrichtlinie zu den gemeinsamen Methoden zur Lärmbewertung erlassen. Dies erfolgte zur Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt. Damit wurden auch Änderungen der erst 2019 erschienenen Ausgabe der ÖAL Richtlinie 28 notwendig.

 

Diese Änderungen sind in der aktuellen, am 1. Oktober 2021 erschienenen Ausgabe der ÖAL Richtlinie Nr. 28 eingearbeitet, womit diese Richtlinie einen Baustein zur Österreichischen Umsetzung dieser Europäischen Rechtsakte bildet".

 

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